Kinder- und Jugendschutz wird in unserem Verein großgeschrieben. Alle Trainer müssen aus diesem Grund den Verhaltenskodex des Sportbundes Rheinhessen unterschreiben. Dieser Verhaltenskodex kann im Downloadbereich oder unter Sportbund-Rheinhessen.de eingesehen werden.
Darüber hinaus ist die Turngemeinde 1862 Westhofen e.V. der Rahmenvereinbarung nach § 72a SGB III für Ehrenamtliche beigetreten. Inhalt der Vereinbarung ist der Schutz von Kindern und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen. Durch den Beitritt zur Rahmenvereinbarung verpflichtet sich die TG Westhofen, von allen in der Jugendarbeit tätigen Personen ab 14 Jahren (Trainer/innen, Übungsleiter/innen, Jugendausschuss) Einsicht in das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis zu nehmen. Sollten aus diesem kinder- oder jugendgefährdende Einträge hervorgehen, ist die weitere Tätigkeit im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ausgeschlossen.
Weitere Informationen zur Rahmenvereinbarung und dem Schutz von Kindern- und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen finden sie auf der Seite der Sportjugend-Rheinhessen oder dem Jugendamt Alzey-Worms.
Darüber hinaus gibt es bei der TGW noch ein eigenes Konzept: