Die diesjährige Mitgliederversammlung der Turngemeinde 1862 Westhofen e.V. findet am Freitag, 21. August 2020 um 19.30 Uhr in der Karl-Eschenfelder-Turnhalle, Osthofener Straße 38, in 67593 Westhofen statt. Wir laden alle Mitglieder des Vereins herzlich ein.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Totengedenken
  2. Jahresberichte der Abteilungen durch Abteilungsleiter oder Vertreter
  3. Bericht des Präsidenten
  4. Kassen- und Prüfbericht
  5. Entlastung
    1. Schatzmeisterin
    1. Präsidium
  6. Neuwahl von ausscheidenden Mitgliedern des Präsidiums
    1. Präsident/in
    1. 1 Vizepräsident/in
    1. Schriftführer/in
  1. Bestätigung der Abteilungsleiter
  2. Wahl der Kassenprüfer
  3. Beiträge 2021
  4. Satzungsänderungen
    1. § 10 Abs. 3
    1. Neu § 18 a
  1. Anträge
  2. Verschiedenes

Zu TOP 10 – Satzungsänderungen

  1. § 10 Abs. 3 „zum Gesamtvorstand gehören“:

wird ergänzt durch Buchstabe g) der Jugendleiter

  • Neu § 18 a – „Jugend des Vereins“:

Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann der Jugend das Recht zur Selbstverwaltung im Rahmen der Ordnungen des Vereins eingeräumt werden. In diesem Fall gibt sich die Jugend eine eigene Jugendordnung, die der Genehmigung des Präsidiums bedarf. Die Jugend ist dann durch den Jugendleiter im Vorstand vertreten.

Das Präsidium hofft, dass viele Mitglieder an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Anträge zur Mitgliederversammlung schriftlich zu stellen sind und mindestens eine Woche vor der Versammlung dem Präsidenten vorliegen müssen.

Es gelten für die diesjährige Mitgliederversammlung besondere coronabedingte Hygienemaßnahmen:

  • Bitte erscheinen Sie 15 Minuten vor Versammlungsbeginn.
  • Bitte kommen Sie nicht, wenn Sie Krankheitssymptome zeigen.
  • Der Einlass erfolgt über den Haupteingang der Karl-Eschenfelder-Turnhalle.
  • Vor dem Eintritt sind die Hände zu desinfizieren und die Kontaktdaten zur möglichen Nachverfolgung zu hinterlassen.
  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend. Die Maske darf nur am Sitzplatz abgenommen werden.
  • Auf ausreichenden Abstand zu anderen Personen ist zu achten.

Markus Knorpp

Präsident